Wann erstelle ich eine Gutschrift, wann ein Rechnungsstorno?
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Wenn noch keine Zahlung zu einer Rechnung verbucht wurde, z. B. bei Zahlungsart "Überweisung" bzw. "Debitor", stornieren Sie bitte bei Bedarf die gewünschte Rechnung. Anschließend kann die dazugehörige Reservierung wieder bearbeitet und ggf. modifiziert und nochmals fakturiert werden.
Wenn Sie bereits eine Zahlung erhalten haben erstellen Sie bitte eine Gutschrift. Sie können auch nur einzelne Positionen einer Rechnung gutschreiben bzw. sogar nur einen Teilbetrag einer Rechnungsposition.
Bei einer Gutschrift muss immer eine Zahlungsart ausgewählt werden, wie Sie dem Gast den sich aus der Gutschrift ergebenden Betrag erstatten möchten.
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