Kassenbucheintrag ändern/stornieren
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist ein Kassenbuch so zu gestalten, daß bestehende Einträge im Nachhinein nicht mehr geändert oder unkenntlich gemacht werden dürfen.
Die Regelungen dazu finden sich:
in Deutschland in den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)
in Österreich in den GoB (Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung)
in der Schweiz in den Vorschriften im Obligationenrecht (OR)
Daher sind Änderungen im Kassenbuch nur durch Erstellen eines Gegeneintrages möglich.
Einzige Ausnahme:
Der Buchungstext kann auch nachträglich geändert werden. In diesem Fall wird der ursprüngliche Buchungstext als ungültig markiert und der neue Buchungstext mit Datum und Uhrzeit der Änderung vermerkt: